
Sebastian Keilholz
Innovative Ideen und Entwicklungen sowie betriebsinternes Know-how über Abläufe, Prozesse und Strategien stellen einen wesentlichen Unternehmenswert dar, den es erfolgreich zu schützen gilt. Mit dem 2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) können Unternehmen auf Regelungen zurückgreifen, die eine bessere Handhabe bieten, um sich gegen das Ausspionieren durch die Konkurrenz und den Abfluss wertvoller Betriebsinterna zur Wehr setzen zu können. Um jedoch in den Genuss dieses Schutzes zu kommen, müssen Unternehmen einige Vorkehrungen treffen. Wie Sie dies möglichst einfach und effizient – ohne unnötige Bürokratie – in Ihrem Unternehmen umsetzen können, bringt dieser Vortrag auf den Punkt!